Sicherheit · Lesezeit ca. 8 Min. · Stand: Oktober 2026 · RheinPoint GmbH
Inhalt
- Worum es in § 34a GewO geht
- Die Erlaubnis für das Unternehmen
- Unterrichtung: der Einstieg für Beschäftigte
- Sachkundeprüfung: Pflicht für sensible Tätigkeiten
- Welche Befugnisse haben Sicherheitskräfte?
- Zuverlässigkeitsprüfung
- Bewacherregister und Bewachungsverordnung
- Was das für Auftraggeber bedeutet
- Für Jobsuchende: So gelingt der Einstieg
- Fazit
Worum es in § 34a GewO geht
Wer gewerbsmäßig Leben oder Eigentum fremder Personen bewachen will, braucht nach § 34a der Gewerbeordnung eine Erlaubnis der zuständigen Behörde. Die Vorschrift regelt außerdem, welche Qualifikation die Beschäftigten haben müssen und wie ihre Zuverlässigkeit geprüft wird. Die Einzelheiten stehen in der Bewachungsverordnung.
Ziel ist es, dass nur geeignete und vertrauenswürdige Personen Sicherheitsaufgaben übernehmen. Für Auftraggeber ist das wichtig, denn wer ein unseriöses Unternehmen beauftragt, riskiert Sicherheitslücken und im ungünstigsten Fall rechtliche und finanzielle Folgen. Dieser Beitrag gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung; maßgeblich sind die jeweils geltenden Gesetzestexte.
Die Erlaubnis für das Unternehmen
Die Erlaubnis wird dem Gewerbetreibenden erteilt, bei einer GmbH also für das Unternehmen und seine gesetzlichen Vertreter. Zuständig ist die örtliche Behörde, meist das Ordnungs- oder Gewerbeamt. Voraussetzungen sind unter anderem die persönliche Zuverlässigkeit, geordnete Vermögensverhältnisse, der Nachweis einer Haftpflichtversicherung und eine bestandene Sachkundeprüfung der verantwortlichen Personen.
Ohne diese Erlaubnis darf kein Bewachungsgewerbe betrieben werden. Das gilt auch für Subunternehmer: Jedes Unternehmen, das Wachpersonal stellt, benötigt eine eigene Erlaubnis. Wer ohne Erlaubnis tätig wird, handelt ordnungswidrig und muss mit Sanktionen der Behörde rechnen.
Unterrichtung: der Einstieg für Beschäftigte
Wer als Beschäftigter im Bewachungsgewerbe arbeiten möchte, muss mindestens eine Unterrichtung bei der IHK nachweisen. Sie umfasst 40 Unterrichtseinheiten und vermittelt Grundlagen wie Rechte und Pflichten im Dienst, Umgang mit Menschen, Deeskalation, Datenschutz sowie Grundzüge der Sicherheitstechnik.
Die Unterrichtung endet nicht mit einer Prüfung im engeren Sinne, sondern mit einer Bescheinigung, die eine aktive Teilnahme und das Verständnis der Inhalte voraussetzt. Sie reicht für viele klassische Aufgaben, etwa Objektschutz auf Betriebsgeländen ohne öffentlichen Verkehr, Pfortendienste oder Kontrollgänge auf geschlossenen Baustellen.
Wer bereits eine höherwertige Qualifikation besitzt, etwa einen Abschluss als Fachkraft für Schutz und Sicherheit oder eine bestandene Sachkundeprüfung, benötigt keine zusätzliche Unterrichtung. Die Nachweise werden im Bewacherregister hinterlegt und bei jeder Anmeldung durch einen neuen Arbeitgeber berücksichtigt.
Sachkundeprüfung: Pflicht für sensible Tätigkeiten
Die Sachkundeprüfung wird ebenfalls vor der IHK abgelegt und besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil. Sie geht inhaltlich deutlich tiefer als die Unterrichtung und behandelt unter anderem das Recht der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, Gewerberecht, Datenschutzrecht, bürgerliches Recht, Straf- und Strafverfahrensrecht, Unfallverhütung, den Umgang mit Menschen und Grundzüge der Sicherheitstechnik. Für bestimmte Tätigkeiten ist sie gesetzlich vorgeschrieben, unter anderem für:
- Kontrollgänge im öffentlichen Verkehrsraum oder in Hausrechtsbereichen mit tatsächlich öffentlichem Verkehr
- den Schutz vor Ladendieben
- die Bewachung im Einlassbereich von gastgewerblichen Diskotheken
- die Bewachung von Aufnahmeeinrichtungen und Unterkünften für Geflüchtete in leitender Funktion
- die Bewachung zugangsgeschützter Großveranstaltungen in leitender Funktion
- Gewerbetreibende und gesetzliche Vertreter von Bewachungsunternehmen
Welche Befugnisse haben Sicherheitskräfte?
Ein häufiges Missverständnis: Auch mit Sachkundeprüfung haben private Sicherheitskräfte keine hoheitlichen Befugnisse wie die Polizei. Sie handeln auf Grundlage des Hausrechts, das ihnen der Auftraggeber überträgt, und der sogenannten Jedermannrechte, die allen Bürgerinnen und Bürgern zustehen, etwa Notwehr oder das vorläufige Festnahmerecht unter engen Voraussetzungen.
Gute Ausbildung zeigt sich deshalb vor allem in Kommunikation und Deeskalation. Eine Sicherheitskraft, die ihre Rechte und Grenzen kennt, kann Konflikte frühzeitig entschärfen und weiß, wann die Polizei hinzugezogen werden muss.
Zuverlässigkeitsprüfung
Bevor jemand im Bewachungsgewerbe eingesetzt werden darf, prüft die zuständige Behörde seine Zuverlässigkeit. Dazu gehören unter anderem eine Auskunft aus dem Bundeszentralregister und Abfragen bei Polizei und Verfassungsschutz. Bestimmte Verurteilungen oder Verbindungen zu verfassungsfeindlichen Bestrebungen schließen eine Tätigkeit in der Regel aus.
Die Prüfung ist keine einmalige Angelegenheit: Die Behörde überprüft die Zuverlässigkeit in regelmäßigen Abständen erneut, spätestens nach fünf Jahren. Erst wenn die Behörde die Zuverlässigkeit festgestellt hat, darf die Person tatsächlich eingesetzt werden. Werden später Tatsachen bekannt, die Zweifel begründen, kann sie die Tätigkeit untersagen.
Bewacherregister und Bewachungsverordnung
Seit 2019 gibt es das bundesweite Bewacherregister, das beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) geführt wird. Dort sind Bewachungsunternehmen sowie ihr Wachpersonal mit den relevanten Qualifikationsnachweisen erfasst. Die Behörden nutzen das Register für Anmeldung, Zuverlässigkeitsprüfung und Kontrolle.
Bevor ein Unternehmen eine neue Mitarbeiterin oder einen neuen Mitarbeiter einsetzt, muss die Person über das Register angemeldet werden. So soll verhindert werden, dass ungeprüfte Personen in Sicherheitsaufgaben gelangen. Für Privatpersonen ist das Register nicht öffentlich einsehbar, Auftraggeber können aber vom Dienstleister eine Bestätigung verlangen, dass das eingesetzte Personal erfasst und überprüft ist.
Die Bewachungsverordnung (BewachV) konkretisiert § 34a GewO. Sie regelt die Inhalte von Unterrichtung und Sachkundeprüfung, die Pflicht zur Haftpflichtversicherung, Anforderungen an Dienstkleidung und Dienstausweis sowie Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten der Unternehmen. Außerdem legt sie fest, dass Wachpersonen im Dienst einen Ausweis mitführen müssen.
Für Auftraggeber bedeutet das: Ein seriöser Dienstleister kann klar sagen, wie er diese Vorgaben umsetzt, und Nachweise auf Anfrage vorlegen.
Was das für Auftraggeber bedeutet
Als Auftraggeber tragen Sie Verantwortung für die Auswahl Ihres Dienstleisters. Neben den formalen Nachweisen lohnt sich ein Blick auf die Organisation: Gibt es eine schriftliche Dienstanweisung für Ihr Objekt, wird das Personal eingewiesen, und wer ist im Notfall erreichbar? Diese Punkte entscheiden im Alltag oft mehr über die Qualität als ein niedriger Preis.
Ob Objektschutz, Veranstaltungsschutz oder Empfangsdienst: Prüfen Sie vor der Beauftragung, ob die Voraussetzungen erfüllt sind. Folgende Nachweise sollten Sie anfordern:
- Kopie der Erlaubnis nach § 34a GewO
- Nachweis der Betriebshaftpflichtversicherung
- Bestätigung, dass das eingesetzte Personal im Bewacherregister erfasst ist
- Angabe, ob für Ihren Einsatz Unterrichtung oder Sachkunde erforderlich ist
- Auskunft über den Einsatz von Subunternehmern und deren Erlaubnisse
Für Jobsuchende: So gelingt der Einstieg
Wer im Sicherheitsdienst arbeiten möchte, beginnt meist mit der Unterrichtung und kann später die Sachkundeprüfung ablegen, um anspruchsvollere Aufgaben zu übernehmen. Wie sich die Qualifikation auf die Kosten eines Einsatzes auswirkt, lesen Sie im Ratgeber Was kostet ein Sicherheitsdienst?. Aktuelle Stellen und Informationen zur Bewerbung finden Sie auf unserer Seite Karriere.
Fazit
§ 34a GewO sorgt dafür, dass Bewachung nur von erlaubten Unternehmen mit überprüftem und qualifiziertem Personal ausgeführt wird. Unterrichtung und Sachkundeprüfung unterscheiden sich deutlich, und welche Qualifikation nötig ist, hängt von der Aufgabe ab. Als Auftraggeber sollten Sie Erlaubnis, Versicherung und Registrierung des Personals prüfen. Wenn Sie wissen möchten, welche Qualifikation Ihr Einsatz erfordert, können Sie gern Kontakt aufnehmen.
Passende Leistungen
Hinweis: Dieser Ratgeber gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung.