Winterdienst von RheinPoint
Glatte Wege sind ein Haftungsrisiko. Unser Winterdienst räumt und streut Gehwege, Zufahrten und Parkplätze zuverlässig – früh am Morgen und so oft wie nötig. Jeder Einsatz wird dokumentiert, damit Sie im Schadensfall abgesichert sind.
Unsere Leistungen
- Schneeräumung von Gehwegen & Zufahrten
- Streudienst bei Glätte
- Einsätze früh morgens & am Wochenende
- Lückenlose Einsatzdokumentation
- Übernahme der Verkehrssicherungspflicht nach Vereinbarung
Für wen?
Hausverwaltungen, Gewerbe, Einzelhandel, Wohnanlagen.
Wer räumen und streuen muss
Die Räum- und Streupflicht für öffentliche Gehwege liegt grundsätzlich bei der Gemeinde, wird aber über die örtliche Straßenreinigungssatzung meist auf die Eigentümer der angrenzenden Grundstücke übertragen. Welche Flächen betroffen sind, zu welchen Uhrzeiten geräumt sein muss und welche Streumittel zulässig sind, regelt jede Gemeinde selbst. Maßgeblich ist also immer die Satzung vor Ort.
Auf dem eigenen Grundstück gilt die allgemeine Verkehrssicherungspflicht für Zugänge, Hofflächen und Parkplätze. Einen Überblick über die Regeln in Nordrhein-Westfalen gibt unser Ratgeber zur Räum- und Streupflicht in NRW. Er ersetzt keine Rechtsberatung.
Übertragung der Pflicht und Dokumentation
Eigentümer können die Durchführung des Winterdienstes vertraglich an einen Dienstleister übertragen. Eine Kontrollpflicht bleibt dabei bestehen: Sie sollten sich vergewissern, dass der beauftragte Dienst zuverlässig arbeitet. Ein lückenloses Einsatzprotokoll ist deshalb mehr als eine Formalität.
Unsere Protokolle halten fest, wann welche Fläche geräumt oder gestreut wurde und welche Wetterlage herrschte. Kommt es zu einem Sturz, lässt sich so nachvollziehen, was zu welchem Zeitpunkt getan wurde.
- Datum, Uhrzeit und Dauer jedes Einsatzes
- Geräumte und gestreute Flächen laut Plan
- Verwendetes Streumittel
- Hinweise zur Witterung und zu Nachkontrollen
Winterdienst vor Ort im Rheinland
Im Rheinland sind Schneelagen oft kurz, Glätte durch überfrierende Nässe aber häufig. Gerade dann zählt eine frühe Kontrolle. Für Objekte in der Region bieten wir unter anderem den Winterdienst in Brühl und den Winterdienst in Köln an. Die Kosten für Straßenreinigung und Winterdienst sind nach § 2 Nr. 8 BetrKV in der Regel umlagefähig, maßgeblich ist der Mietvertrag.
So läuft Winterdienst mit RheinPoint ab
Flächenplan vor der Saison
Im Herbst legen wir fest, welche Gehwege, Zufahrten, Treppen und Parkflächen betreut werden, und halten das in einem Plan mit Skizze fest.
Wetterbeobachtung
In der Saison beobachten wir Wetterlage und Glättewarnungen, um Einsätze rechtzeitig zu planen.
Räumen und Streuen
Bei Schnee oder Glätte rücken wir aus, räumen die vereinbarten Flächen und streuen mit dem zulässigen Mittel.
Nachkontrolle
Bei anhaltendem Schneefall oder erneutem Überfrieren wird nachgearbeitet, soweit vereinbart.
Protokoll und Saisonabschluss
Jeder Einsatz wird dokumentiert. Nach der Saison werden auf Wunsch Splitt und Streugutreste entfernt.
Typische Einsatzbeispiele
- Wohnanlage mit langen Gehwegen: Typischer Fall: Eine Hausverwaltung betreut eine Wohnanlage mit mehreren Hauseingängen und einem langen öffentlichen Gehweg. Gefordert ist die Räumung vor Beginn der in der Satzung festgelegten Zeit und ein Protokoll für die Verwaltung.
- Supermarkt mit Kundenparkplatz: Beispiel: Ein Einzelhändler braucht vor Ladenöffnung freie Zugänge, Einkaufswagenboxen und Parkflächen. Bei Kundenverkehr während Schneefall sind zusätzliche Kontrollen vereinbart.
- Betriebsgelände mit Frühschicht: Beispiel: Ein Gewerbebetrieb beginnt die Frühschicht sehr zeitig. Zufahrt, Mitarbeiterparkplatz und Laderampen müssen vorher gesichert sein, damit Fahrzeuge und Fußgänger gefahrlos ankommen.
Worauf es bei der Auswahl ankommt
- Verbindlicher Flächenplan: Nur was im Plan steht, wird betreut. Ein genauer Plan vermeidet Lücken an Treppen oder Nebeneingängen.
- Einsatzzeiten passend zur Satzung: Der Dienst muss vor den in der örtlichen Satzung genannten Uhrzeiten fertig sein.
- Kapazitäten bei Wetterlagen: Fragen Sie, wie der Anbieter vorgeht, wenn viele Objekte gleichzeitig betreut werden müssen.
- Protokollierung: Ein nachvollziehbares Einsatzprotokoll ist im Haftungsfall entscheidend.
- Zulässige Streumittel: Viele Gemeinden schränken Streusalz ein. Der Dienstleister sollte die örtlichen Vorgaben kennen.
- Vertragliche Regelung: Klar beschrieben sein sollte, welche Pflichten übertragen werden und in welchem Umfang.
Was kostet Winterdienst?
Winterdienst wird meist als Saisonpauschale für einen festgelegten Zeitraum vereinbart, unabhängig davon, wie oft es tatsächlich schneit. Alternativ ist eine Abrechnung pro Einsatz möglich, was in milden Wintern günstiger, in harten Wintern aber schwer planbar ist.
- Größe der Flächen: Die Länge der Gehwege und die Größe von Parkplätzen bestimmen den Zeitaufwand pro Einsatz.
- Art der Flächen: Treppen, Rampen und enge Durchgänge müssen von Hand bearbeitet werden.
- Geforderte Uhrzeiten: Sehr frühe Fertigstellung oder Einsätze am Wochenende erhöhen den Aufwand.
- Abrechnungsmodell: Pauschale oder Einzelabrechnung verteilen das Wetterrisiko unterschiedlich.
- Streumittel und Entsorgung: Menge und Art des Streuguts sowie das Aufnehmen von Splitt nach der Saison fließen ein.
Winterdienst in Köln, Wesseling & Umgebung
Sie suchen Winterdienst in Köln oder Winterdienst in Wesseling? Ob Schneeräumung, Streudienst oder Räum- und Streupflicht – wir sind in Köln, Wesseling, Brühl, Hürth, Bornheim, Bonn und im Rhein-Erft-Kreis für Sie im Einsatz. Sie erhalten einen festen Ansprechpartner, transparente Festpreise und auf Wunsch die Kombination mit unserem Objektschutz oder Revierdienst.